Fast täglich erhalten wir immer noch zahlreiche Anrufe von verunsicherten Immobilieneigentümern, bezüglich des so genannten „BESTELLERPRINZIP“.

Als Ihr verlässlicher Immobilienpartner ist es uns daher ein großes Anliegen, Sie darüber zu informieren, dass diese Neuregelung  AUSSCHLIESSLICH DIE VERMIETUNG und NICHT DEN IMMOBILIENVERKAUF betrifft. Wird eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss.