Sehr geehrter Kunde, mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni dieses Jahres sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren. Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt. Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.“